February 1, 2023
Seit dem 01.01.2023 sind Gastronom:innen dazu verpflichtet, für ihre Speisen und Getränke zum Mitnehmen neben der Einwegverpackung auch eine Mehrwegverpackung als Alternative anzubieten. Das im Mai 2021 beschlossene neue Verpackungsgesetz und die dadurch entstandene Mehrwegpflicht soll die Nutzung von Einwegplastik reduzieren. Die Mehrwegalternativen dürfen dabei nicht teurer als Einwegverpackungen sein. Wenn ein Restaurant also Mehrwegverpackungen zum Kauf von 5 Euro anbietet und eine Einwegverpackung 20 Cent kostet, wäre das demnach nicht zulässig. Ein Pfand oder ein pfandloses System (wie Vytal ;)) wäre allerdings eine praktische und vor allem sinnvolle Alternative.
Restaurants, Bistros, Cafés und Lieferdienste, die Take-Away-Essen oder To-Go-Getränke verkaufen, sind verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere Läden (Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske), in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche mit weniger als 80 Quadratmetern haben. Aber auch diese Betriebe müssen es ihren Kund:innen ermöglichen, eigene mitgebrachte Mehrwegbehältnisse dort füllen zu lassen. Gastronomie-Ketten (wie etwa Backwerk, Subway etc.) sind von der Ausnahme für kleine Unternehmen ausgeschlossen, da im gesamten Unternehmen mehr als fünf Beschäftigte arbeiten.
Von der Mehrwegpflicht sind nur Verpackungen aus Kunststoff (z.B. Plastik, Styropor) oder Verpackungen, die mit Kunststoff beschichtet sind, betroffen. Diese müssen durch Mehrwegverpackungen ersetzt werden. Für Verpackungen aus Karton (z.B. für Pizza) sowie Einweg-Aluminium gilt das aber nicht. Somit kann es sein, dass du deine Pizza weiterhin in Kartons und nicht in unseren Pizzycles geliefert bekommst. Restaurants, die unsere Vytals nutzen, ist selbst überlassen, welche Verpackungen sie damit ersetzen.
Mehrweg ist nur als Alternative zu Einweg gedacht, Restaurants können also weiterhin Einwegverpackungen anbieten, müssen aber auch Mehrweg als Alternative vor Ort haben.
Der Umstieg auf ausschließlich Mehrweg lohnt sich allerdings für Gastronom:innen, denn: Seit dem 1. Juli 2022 müssen sich alle Gastronom:innen beim Verpackungsregister Lucid anmelden. Die Anmeldung ist verpflichtend, unabhängig davon, ob man eine Systembeteilungsgebühr zahlen muss oder nicht. Sollten Speisen und Getränke ausschließlich in Vytal-/Mehrwegbehältern ausgegeben werden, dann reicht die Registrierung. Wenn jedoch auch Einwegverpackungen befüllt werden, muss ein Systembeteiligungsvertrag abgeschlossen und eine Gebühr bezahlt werden, die als Beteiligungsentgelte für die Entsorgung und das Recycling dieser Verpackungen genutzt wird. Dieses Schaubild verdeutlicht das einmal.
Hält ein:e Gastrom:in sich nicht an das Verpackungsgesetz, stellt dies einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Konkurrent:innen des gleichen Marktes dar, denn Einwegverpackungen werden häufig günstiger angeboten. Um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, wird deswegen klar auf die Einhaltung des Mehrweggesetzes geachtet und Verstöße sowohl verwaltungs- als auch zivilrechtlich verfolgt und laut § 36 VerpackG mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 Euro bestraft. Die Behörde der entsprechenden Bundesländer ist dafür zuständig zu prüfen, ob das Mehrweggesetz von den Gastronom:innen eingehalten wird.
Sollte ein Restaurant also noch keine Mehrwegalternative anbieten, kannst du ihnen gerne unser System empfehlen. Unser “Liebesbrief” ist immer ein guter Start, um auf uns aufmerksam zu machen.
Doch egal für welches Mehrwegsystem sich dein Lieblingsrestaurant entscheidet: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung und in eine bessere Zukunft!